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Naturrechtliche Informationen

Natura 2000

Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 hat das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Mit der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) beschloss die Europäische Union 1992 den Aufbau eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, um so das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Hierfür sind ausgewählte Lebensräume von europäischer Bedeutung miteinander zu verknüpfen. Sie bilden zusammen mit den Gebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 das Schutzgebietssystem Natura 2000. Um die Qualität der Lebensräume und ihre Arten dauerhaft zu bewahren, ist der ökologische Zustand der Natura 2000 Gebiete zu erhalten bzw. zu verbessern.

In Deutschland wurden 4596 Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Auf Baden-Württemberg entfallen rund 260 Gebiete, die zusammen rund 17 % der Landesfläche ausmachen. Nahezu alle größeren Felsgebiete und Felsen in Baden-Württembergs liegen in NATURA 2000-Gebieten.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1. März 2009, zuletzt geändert am 13.Mai 2019

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den allgemeinen Vorschriften beinhalten folgende Grundsätze:

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen so zu schützen und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

  1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. die Regenationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

Diese Regelungen zum Naturschutz beeinflussen die Sportausübung in der freien Natur.

Für den Natursportler wichtige Regelungen sind:

  • der Artenschutz
  • die Flora-Fauna-Habitat - Richtlinien (FFH) der EU
  • die Vogelschutzrichtlinien

Artenschutz, FFH Richtlinien und Vogelschutzrichtlinien dienen dazu, schützenswerte Flächen und Arten in Europa zu sichern und daraus ein Netz - genannt Natura 2000 - zu knüpfen.

Weitere Informationen zur Naturschutzgesetzgebung, zum Artenschutz und zur Anwendung der FFH - und der Vogelschutzrichtlinien und Natura 2000 unter:

Der komplette Gesetzestext des neuen BNatSchG 2009 ist zu finden unter:
www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html

Der NABU und der DNR haben vielfältige Informationen zum Naturschutzrecht zusammengestellt diese finden Sie unter:
www.nabu.de/themen/naturschutz/naturschutzrecht
und
www.eu-koordination.de

BfN: Textsammlung Naturschutzrecht

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